Kosten & Erstattung

Wahlphysiotherapeut –
Ihre Fragen, klar beantwortet

Ich erkläre Ihnen, was Wahlphysiotherapeut bedeutet, wie die Kostenerstattung funktioniert und was Sie dafür brauchen.

Grundlage

Was ist ein Wahlphysiotherapeut?

Als Wahlphysiotherapeut bin ich kein Vertragspartner der österreichischen Krankenkassen. Das bedeutet: Sie bezahlen die Behandlung zunächst selbst – können danach aber einen Teil der Kosten von Ihrer Kasse rückerstattet bekommen.

Das klingt komplizierter als es ist. Der Prozess ist in der Praxis einfach und ich erkläre Ihnen gerne, was Sie dabei beachten müssen.

Wichtig zu wissen: Für die Kostenerstattung benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt.

✓ Staatlich geprüfter Physiotherapeut  ·  GBR-Nr. 22-GBR-209945  ·  Eingetragen im österreichischen Gesundheitsberuferegister

Vorteile als Wahlphysiotherapeut

  • Kurze Wartezeiten – keine langen Kassenwartezeiten
  • Mehr Zeit für Sie – individuelle, nicht gehetzte Einheiten
  • Mobile Versorgung – ich komme zu Ihnen nach Hause
  • Kontinuität – immer derselbe Therapeut
  • Flexible Termingestaltung nach Ihren Wünschen
Transparente Preise

Honorar & Anfahrtskosten

Klare Preise ohne versteckte Kosten – Sie wissen vorab genau, was auf Sie zukommt.

Behandlungseinheiten

45 Minuten Behandlung € 80,–
60 Minuten Behandlung € 100,–
Kostenerstattung: Ihre Krankenkasse (ÖGK, SVS, BVAEB u.a.) erstattet bis zu 80 % des gültigen Kassentarifs zurück – eine ärztliche Verordnung vorausgesetzt. Sie erhalten von mir eine Honorarnote für die Einreichung bei der Kasse.

Anfahrtspauschale je Einsatzgebiet

St. Pölten Stadt & Land + € 15,–
Krems Stadt & Land + € 20,–
Wien + € 35,–

Die Anfahrtspauschale deckt Fahrtzeit und Fahrtkosten ab und wird einmalig pro Termin verrechnet.

So funktioniert es

Kostenerstattung – Schritt für Schritt

1

Ärztliche Verordnung holen

Lassen Sie sich von Ihrem Haus- oder Facharzt eine Verordnung für Physiotherapie ausstellen. Das ist der erste Schritt für die spätere Erstattung.

2

Therapie bei Physiotherapie Lüke

Sie erhalten nach jeder Behandlung (oder als Sammelrechnung) eine Honorarnote von mir – fertig für die Einreichung bei der Kasse.

3

Unterlagen zusammenstellen

Sie benötigen: die ärztliche Verordnung, die Honorarnote und Ihren Versicherungsnachweis (e-Card-Ausdruck oder Sozialversicherungsnummer).

4

Bei der Kasse einreichen

Einreichung persönlich, per Post oder online über das Kundenportal Ihrer Kasse. Die Erstattung erfolgt dann auf Ihr Konto.

Was Sie für die Einreichung brauchen

  • Ärztliche Verordnung (Überweisung)
  • Honorarnote von Physiotherapie Lüke
  • Versicherungsnachweis (e-Card)
Einreichen können Sie: persönlich in der Kassenstelle, per Post oder online im jeweiligen Kundenportal (z. B. meinesv.at für ÖGK-Versicherte).
Welche Kassen erstatten zurück?

Übersicht der Krankenkassen

Krankenkasse Erstattung möglich? Voraussetzung
ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse ✓ Ja Ärztliche Verordnung
SVS – Sozialversicherung der Selbständigen ✓ Ja Ärztliche Verordnung
BVAEB – Versicherungsanstalt öff. Bediensteter ✓ Ja Ärztliche Verordnung
KFA – Krankenfürsorgeanstalt Je nach Dienststelle Bitte direkt anfragen

Bitte beachten: Die genauen Erstattungsbeträge und Bedingungen ändern sich regelmäßig. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse oder in deren Online-Portal.

Häufige Fragen

Ihre Fragen – meine Antworten

Für die Therapie selbst benötigen Sie keine Verordnung – ich kann Sie auch ohne Überweisung behandeln. Für die Kostenerstattung durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung jedoch in der Regel erforderlich.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kasse, beträgt aber in der Regel 2–4 Wochen nach vollständiger Einreichung der Unterlagen.
Die Krankenkassen erstatten bis zu 80 % des gültigen Kassentarifs. Da der Kassentarif in der Regel niedriger ist als der tatsächliche Behandlungspreis, verbleibt ein Selbstbehalt. Die genaue Höhe hängt von meinem aktuellen Honorar und dem aktuellen Kassentarif ab – gerne bespreche ich das bei der Terminvereinbarung.
Natürlich! Viele meiner Patientinnen und Patienten entscheiden sich bewusst für die Privatbehandlung ohne Kassenerstattung – etwa weil sie schnell einen Termin brauchen oder keinen Arztbesuch für die Verordnung machen möchten.
Die Erstattungsregelung gilt auch für Hausbesuche, sofern eine gültige Verordnung vorliegt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse nach den konkreten Konditionen für Hausbesuche.

Noch Fragen zur Kostenerstattung?

Ich berate Sie gerne persönlich – einfach anrufen oder schreiben.