Wahlphysiotherapeut –
Ihre Fragen, klar beantwortet
Ich erkläre Ihnen, was Wahlphysiotherapeut bedeutet, wie die Kostenerstattung funktioniert und was Sie dafür brauchen.
Was ist ein Wahlphysiotherapeut?
Als Wahlphysiotherapeut bin ich kein Vertragspartner der österreichischen Krankenkassen. Das bedeutet: Sie bezahlen die Behandlung zunächst selbst – können danach aber einen Teil der Kosten von Ihrer Kasse rückerstattet bekommen.
Das klingt komplizierter als es ist. Der Prozess ist in der Praxis einfach und ich erkläre Ihnen gerne, was Sie dabei beachten müssen.
✓ Staatlich geprüfter Physiotherapeut · GBR-Nr. 22-GBR-209945 · Eingetragen im österreichischen Gesundheitsberuferegister
Vorteile als Wahlphysiotherapeut
- Kurze Wartezeiten – keine langen Kassenwartezeiten
- Mehr Zeit für Sie – individuelle, nicht gehetzte Einheiten
- Mobile Versorgung – ich komme zu Ihnen nach Hause
- Kontinuität – immer derselbe Therapeut
- Flexible Termingestaltung nach Ihren Wünschen
Honorar & Anfahrtskosten
Klare Preise ohne versteckte Kosten – Sie wissen vorab genau, was auf Sie zukommt.
Behandlungseinheiten
| 45 Minuten Behandlung | € 80,– |
| 60 Minuten Behandlung | € 100,– |
Anfahrtspauschale je Einsatzgebiet
| St. Pölten Stadt & Land | + € 15,– |
| Krems Stadt & Land | + € 20,– |
| Wien | + € 35,– |
Die Anfahrtspauschale deckt Fahrtzeit und Fahrtkosten ab und wird einmalig pro Termin verrechnet.
Kostenerstattung – Schritt für Schritt
Ärztliche Verordnung holen
Lassen Sie sich von Ihrem Haus- oder Facharzt eine Verordnung für Physiotherapie ausstellen. Das ist der erste Schritt für die spätere Erstattung.
Therapie bei Physiotherapie Lüke
Sie erhalten nach jeder Behandlung (oder als Sammelrechnung) eine Honorarnote von mir – fertig für die Einreichung bei der Kasse.
Unterlagen zusammenstellen
Sie benötigen: die ärztliche Verordnung, die Honorarnote und Ihren Versicherungsnachweis (e-Card-Ausdruck oder Sozialversicherungsnummer).
Bei der Kasse einreichen
Einreichung persönlich, per Post oder online über das Kundenportal Ihrer Kasse. Die Erstattung erfolgt dann auf Ihr Konto.
Was Sie für die Einreichung brauchen
- Ärztliche Verordnung (Überweisung)
- Honorarnote von Physiotherapie Lüke
- Versicherungsnachweis (e-Card)
Übersicht der Krankenkassen
| Krankenkasse | Erstattung möglich? | Voraussetzung |
|---|---|---|
| ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse | ✓ Ja | Ärztliche Verordnung |
| SVS – Sozialversicherung der Selbständigen | ✓ Ja | Ärztliche Verordnung |
| BVAEB – Versicherungsanstalt öff. Bediensteter | ✓ Ja | Ärztliche Verordnung |
| KFA – Krankenfürsorgeanstalt | Je nach Dienststelle | Bitte direkt anfragen |
Bitte beachten: Die genauen Erstattungsbeträge und Bedingungen ändern sich regelmäßig. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse oder in deren Online-Portal.
Ihre Fragen – meine Antworten
Noch Fragen zur Kostenerstattung?
Ich berate Sie gerne persönlich – einfach anrufen oder schreiben.
